Zweitwohnungsteuer für vermietetes Ferienhaus
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Können wir uns auf folgendes Urteil stützen: Zweitwohnungssteuer bei Vermietung Gemeinden dürfen für eine fast ständig vermietete Wohnung keine volle Zweitwohnungssteuer verlangen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist es unverhältnismäßig, wenn bei einer nur sehr geringen Eigennutzung von vier Wochen pro Jahr eine Zweitwohnungssteuer in derselben Höhe wie bei einer reinen Nutzung als Zweitwohnsitz erhoben werden. Wohnungen, die zur reinen Einkommenserzielung gehalten würden, unterlägen nämlich gar nicht der Zweitwohnungssteuer (BVerwG v. 30.06.1999, Az 8 C 6.98).