Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage!
Zusammengefasst möchte ich vorab sagen, dass ich gute Erfolgsaussichten im Hinblick auf ihre mietrechtlichen Fragen erkennen kann. Also nicht verzagen!
1. Generell Tierhaltung
Zwar ist es nach wie vor umstritten, ob die Haltung eines Hundes zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört. Dies verneint beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm. Wäre dies richtig, hätte ihr Vermieter ein freies Ermessen in Bezug auf die Hundehaltung. Dabei wäre er dann aber an das Schikaneverbot gebunden. Ob das Verhalten ihres Vermieters dessen Voraussetzungen erfüllt, möchte ich aber erstmal offen lassen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Stuttgart nämlich, was wohl inzwischen der herrschenden Meinung entspricht, gehört Hundehaltung unproblematisch zum Inhalt des Wohngebrauchs. Danach umfasst Wohnen alles, was zur Nutzung der Räume als existenzieller Lebensgrundlage und ihrer Ausgestaltung nebst aller Bedürfnisse, erforderlich ist.
Davon ausgehend ist die Entscheidung des Vermieters daran gebunden, dass sachliche Gründe für eine Ablehnung der Tierhaltung vorliegen. Insoweit hätte ich Zweifel, dass der Einwand ihres Vermieters, Hunde würden den Boden und die Türen zerkratzen, durchgreift; dabei handelt es sich wohl eher um reine Spekulationen beziehungsweise um eine Schutzbehauptung. Und selbst für den Fall, dass dies zuträfe, würde dieser Einwand durch eine - neben der sowieso vorhanden Haftung für solche Schäden – zu vereinbarende und von ihnen angebotene „Schadenersatzklausel“ beseitigt.
2. Sonderproblem: Mietvertraglicher Ausschluss der Tierhaltung
Nun kommt hinzu, dass sie mietvertraglich die gesamte Tierhaltung ausgeschlossen haben. Dabei dürfte es sich, so wie ich den Sachverhalt jetzt verstehe, um eine so genannte „Individualvereinbarung“ (im Gegensatz zur formularmäßigen, allgemeinen Geschäftsbedingungen). Diese sind aber nur zulässig, soweit Kleintiere nicht generell ausgeschlossen werden. Schon von daher handelt ihr Vermieter rechtswidrig.
Außerdem darf der Vermieter auch dabei nicht gegen das Schikaneverbot verstoßen.
Ein solcher Verstoß ist jedoch anzunehmen, wenn sie als Mieter aus medizinischen, pädagogischen oder sonstigen Gründen auf das Tier angewiesen sind (Blindenhundentscheidung: AG HH Blankenese in WuM 1985, 256
; ferner auch LG Hamburg in WM 1996, 532) und der Vermieter keinen sachlichen Einwand geltend machen kann.
Diese Voraussetzungen sind hier aufgrund der Notwendigkeit der Anschaffung des Hundes für ihre gebotene Therapie erfüllt, der Schadenseinwand dürfte (wie oben bereits ausgeführt) unerheblich sein. Zu berücksichtigen ist auch noch, dass bei den zitierten Entscheidungen die Mietparteien jeweils in Mehrfamilienhäusern wohnten.
Bei der von Ihnen angemieteten Immobilie (Einfamilienhaus+Garten) dürfte sich die Sachlage also nochmals zu ihren Gunsten verschieben.
Die Größe des Hundes sollte auch in Ordnung gehen, allerdings ist bei einem Beagle vielleicht nachteilig, dass es sich um einen Jagdhund handelt. Insoweit bestünde noch die Gefahr, dass der Vermieter geltend macht, dass die Haltung eines solchen Tieres in der Wohnung nicht artgerecht ist. Allerdings sollte dies bei einem Einfamilienhaus mit Garten nicht durchgreifen.
3. Fazit und weiteres Vorgehen
Aufgrund der Rechtsprechung wie auch der Sachlage ist davon auszugehen, dass ihr Vermieter der Hundehaltung zustimmen muss. Aufgrund des bisherigen Verhaltens ihres Vermieters würde ich aber durchaus empfehlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der ihren Vermieter dann nachdrücklich auf die bestehende Rechtslage – unter Klagandrohung - hinweisen muss. Ich gehe mal davon aus, dass er ansonsten weiterhin nicht auf die ihre Wünsche eingehen wird.
Natürlich wäre in diesem Rahmen auch sinnvoll, wenn Sie über den Rechtsanwalt ein medizinisches Gutachten einreichen, aus welchen sich ihr Krankheitsbild beziehungsweise die erforderliche Therapie ergibt. Ferner wäre es auch sinnvoll, wenn zugleich ihr Angebot auf Abschluss „Reparaturklausel“ diesem Schreiben beigefügt wäre.
Auf jeden Fall sollten sie sich auf meine Antwort nebst der dort zitierten Entscheidungen berufen.
Ich hoffe ihn weitergeholfen zu haben, natürlich stehe ich auch gerne für die weitere Korrespondenz mit Ihrem Vermieter zur Verfügung, wenn Sie dies wünschen.
Im Übrigen schlage ich Ihnen vor, sich einmal die Rasse Pyräneischer Schäferhund anzusehen, das sind ganz liebe und herzige Tiere
Hochachtungsvoll
Hellmann
Rechtsanwalt
Hallo Herr Hellmann,
erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Gestern Abend hatten wir ein Gespräch mit der Vermieterin, in dem wir es erstmal versucht haben sie zu überzeugen, indem wir die zusätzliche Klausel zum Thema "Reparaturen bei Hundeschäden" angeboten haben. Darauf ging sie nicht ein. Auch ein Attest meines Arztes interessierte sie nicht.
Als ich dann sagte, daß rechtlich gesehen die "Keine-Hunde-Klausel" so nicht zulässig sei, wie sie in dem Vertrag steht, und daß die Befürchtung der übermäßigen Abnutzung auch kein triftiger Grund sei, wurde sie nicht grad freundlich. Sie meint, der Vertrag sei noch nicht so alt, und wir hätten schließlich unterschrieben, daß keine Tiere erlaubt seien. Außerdem sei sie generell kein Hundefreund und will hier keinen Hund haben. Das Haus sei schließlich allergikergeeignet und soll es auch bleiben. Die Hundehaare und Milben würden noch Monate nach unserem Auszug da sein und dann könnte sie es nicht als allergikergeeignet vermieten und hätte wirtschaftlichen Schaden, und der sei ja wohl schwerwiegender als meine Krankheit, als Grund gesehen. Wenn wir uns einen Hund anschaffen würden, würde sie uns kündigen, zwar mit regulärer Kündigungsfrist, aber würde sie. Außerdem hätte sie auch an so viele andere Interessenten vermieten können, hat diese aber abgelehnt, weil die einen Hund hatten.
Ich sollte vielleicht erwähnen, daß es sich um ein Reetdachhaus handelt. Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob wirklich keine Schadstoffe mit eingebaut wurden, das muß ich mal so glauben. Aber hier sind so viele "Löcher", Ritzen etc, so viel Krabbelzeug und Möglichkeiten zu verstecktem Staub, und eben noch das Reet.... Da kommt es unserer Meinung nach drauf an, welche Allergien man hat, ob dieses Haus allergikergeeignet ist....
Eigentlich wollen wir keinen Streit mit der Vermieterin, schon gar keinen Rechtsstreit, aber warum soll ich auf meine Gesundheit verzichten, wenn ich ein Recht auf diese "Therapiemaßnahme Hund" habe, nur damit die Vermieterin nicht sauer ist? Egal ob sie der Meinung ist, daß mir ein Hund eh nicht helfen würde oder nicht, ich vertraue da auf meinen Arzt und mein Gefühl. Egal ob sie als Familientherapeutin arbeitet oder nicht. Schließlich kennt sie meinen Fall nicht und mein Arzt kann mich nach einem Jahr sicher besser beurteilen als eine "fremde" Person.
Darum jetzt die Fragen:
1.) Ist der Punkt allergikergeeignet, der übrigens nicht im Vertrag oder einem Zusatz erwähnt ist, ein triftiger objektiver Grund einen Hund abzulehnen?
2.) Wenn nein, kann sie uns dann einfach so kündigen, wenn wir uns einen Hund anschaffen würden?
3.) Könnte Sie uns tatsächlich für ihren angeblichen durch einen Hund entstehenden wirtschaftlichen Schaden zur Rechenschaft ziehen?
Ich warte auf Ihre Antwort. Würden Sie uns im Falle eines Streites auch aus der Ferne vertreten können?
Ich hoffe, Sie können kurzfristig antworten, denn theoretisch habe ich die Möglichkeit in 2 Wochen einen Welpen zu bekommen, ansonsten müßte ich bis August warten, da hätte dann der nächste Züchter in einem Umkreis von 400 km erst wieder welche zum abgeben. Eigentlich wollen wir nicht ausziehen, aber wir möchten natürlich auch nicht auf die Möglichkeit des Hundes zur Verbesserung meiner Gesundheit verzichten, wo doch schon so viele Erfolge mit dieser Therapie gemacht wurden.
Gern würde ich dem Züchter zusagen können für die Abnahme eines Welpen, aber nur wenn ich die Sicherheit im Rücken habe, nichts unrechtes zu tun und meine Existenz nicht zu gefährden, denn auf der Straße landen möchten wir auch nicht. Ebenso wenig über Jahre vor Gericht ziehen müssen oder ähnliches.... Darunter würde die Lebensqualität leiden, wenn ein riesen Streit entfacht würde....
Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Mühe und Antwort.
Mit freundlichem Gruß,
stjerne.
Sehr geehrte Fragestellerin,
1. Das, was ihre Vermieterin einwendet, habe ich noch nie gehört. Alleine die abstrakte "Milbengefahr" würde ja dazu führen, dass die gesamte obergerichtliche Rechtsprechung zu Hundehaltung Unsinn wäre. Aber im ernst! An dem Verhalten ihrer Vermieterin wird schon deutlich, dass dieser fadenscheinige Gründe sucht, um sie "ruhig zu stellen". Erstens ist nicht gesagt, dass er Allergiker ist, zweitens können solche Allergene durchaus bei der Renovierung entfernt werden und die Vermietung "Allergikerhaus" dürfte ebenso nur ein Vorwand sein, schließlich dürften - schon wegen der Entfernbarkeit von Milbenresten auch ihre gesundheiltichen Symptome überwiegen. Lassen sie sich nichts von der dame vormachen! Man sollte ihrer Vermieterin wirklich einen entsprechenden Brief schreiben!
Sollte tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstehenm müßten sie diesen ersetzten. Ich glau´be aber zu verstehen, dass ihre vermieterin einfach nur keine tiere mag-machen sie sich mal keine Sorgen!
Sie sollten schon die Zustimmung gerchtlich einholen, da ja auch eine Zustimmungsklausel im Raume ist, die so generell zulässig ist. Ansonsten gehen sie das Risiko einer berechtigten Abmahnung ein. Das müßte ich aber genauer prüfen.
Ja, ich kann sie auch aus der Ferne vertreten, ich bräuchte dazu nur alle Unterlagen. Kontaktieren sie mich einfach über meine Büronummer 05139/ 9703334
Hochachtungsvoll
Hellmann
Rechtsanwalt