Teilkündigung und Räumung
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
guten abend, ich brauch dringend rat. anfang des jahres habe ich ein haus gekauft, in dem noch eine mieterin wohnt. sie wohnt dort seid ca 20 jahren und verfügte nie über einen mietvertrag. sie hat sich stehts geweigert einen zu unterschreiben. sie nutzt einen anbau am haus, zwei garagen und einen teil des dachbodens. sie weigert sich auch wieterhin einen mietvertrag zu unterzeichnen. als wir das haus kauften wollte sie den anbau räumen, da dieser renoviert werden muß und wir ihn selbst nutzen wollten. nun behauptet sie, das sie niemals den anbau räumen wollte. desweiteren wiederspricht sie der garagenmiete, die sie ebenfalls zahlen wollte um diese weiterhin zu nutzen. sie bezieht sich auf ihren mündlichen mietvertrag und das sie alles kostenfrei mitgemietet hat. sie behauptet das alles damals mündlich vereinbart wurde. leider waren die vorbesitzer schon vor verkauf des hauses verstorben und keiner konnte richtig auskunft geben.wir haben nur herrausgefunden das sie sich breit gemacht hat und es eine menge ärger mit ihr gab. meine fragen sind folgende: 1. hat sie ein nutzungsrecht? 2. muß sie den anbau räumen wenn wir ihr eine teilkündigung auf eigenbedarf zu kommen lassen? 3. darf ich für die garagen miete verlangen?