Jahresabrechnung und Rechte als Eigentümer
vom 22.2.2009
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Fachanwältin / Sehr geehrter Fachanwalt, als Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus habe ich folgende allgemein und konkrete Fragen: 1a) Nach meiner bisherigen Recherche zahle ich als neuer Eigentümer Hausgeld ab Eintrag / Auflassung ins Grundbuch. ... 2c) sollte ich als neuer Eigentümer lt. ... Muss ich die Nachzahlung alleine an die Hausverwaltung zahlen oder darf / kann / muss ich einen Teil der Nachzahlung an den vorherigen Eigentümer weitergeben – je nachdem, wie lange die Wohnung vorher - in Monaten gerechnet – in seinem Besitz war?