Pflicht der Mieter zur Schneeräumung?
| 14.12.2010 18:49
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
20:46
Wir wohnen seit 3 Jahren in einem Einfamilienhaus. Wir 1.+2.Etage und eine andere Familie bewohnt das EG.
Der Vermieter wohnt in einem eigenen Haus, alle Eingänge gehen auf einen großen Hof (der nur vom Eigentümer genutzt wird) durch ein gemeinsames Gartentor geht es auf die Strasse.
Bei unserem Einzug machten wir den Vermieter darauf aufmerksam, dass weder mein Mann noch ich gesundheitlich in der Lage sind Schnee zu räumen.
Der Vermieter sagte in diesem Gespräch das nur er selber für die Schneeräumung aufkommt. Was er auch bis letzte Woche tat.
Jetzt nachdem sich der 2.richtige Winter anzeigt sollen wir plötzlich umschichtig Schnee räumen oder dafür zahlen. Zusätzlich sollen wir Mieter an unseren "Räumtagen" die Haftung übernehmen.
Im MV steht unter Hausordnung:
Die Reinigung der gemeinschaftl. Räume wie Mansardenvorplatz und Trockenraum, dazugehörende Treppen, Kellervorplatz, Kellertreppe, Aufzug usw. hat durch die Mieter in einer wöchentlichen wechselnden Reihenfolfe zu geschehen. Der hierzu jeweils verpflichtete Mieter hat auch die Zugangswege vor dem Haus und den gehweg zu reinigen, dort Schnee und Eis zu beseitigen und bei Glätte zu streuen.
Nun gibt es alle diese Räume und Treppen nicht und konnte und wurde auch nie eine Reinigung durchgeführt.
Dazu kommt, das der Mietvertrag noch feste Schönheitsreparaturen vorsieht und bei Instandsetzungsarbeiten je 200€ vorsieht.
Was m.M. nach den ganzen MV schon ungültig in der Auslegen macht!?
Der Vermieter hat auf dem MV alle seine Extra-Wünsche an den Mieter handschriftlich vermerkt, aber hier steht auch nichts von Schneeräumung, sonst hätten wir dem auch schriftlich widersprochen.
Frage:
Sind wir verpflichtet Schnee zu räumen und müssen wir auch die Haftung übernehmen? Gilt nicht das abgesprochene Wort?