Mietvertrag geschlossen - Mietvorauszahlungen als "Besicherung" - Missverständnis
vom 9.5.2017
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Im Mietvertrag steht es folgendermaßen: "Zusätzlich zur Kaution §5 (Besicherung der Mietsache) wird eine Mietvorauszahlung als Besicherung der Mietzahlungen vereinbart. ... Der Vermieter hat also von mir 2NKM Kaution und 3 NKM Mietvorauszahlungen = 3500€ erhalten. Wer ist im Recht?