Befristeter Altmietvertrag
vom 26.7.2005
15 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Hallo, ich habe einen befristeten Altmietvertrag von März 2000. Dieser war (ohne Angabe von Befristungsgründen) auf fünf Jahre (also bis März 2005) befristet und soll sich danach stillschweigend um jeweils ein halbes Jahr verlängern, wenn nicht Mieter oder Vermieter spätestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widersprechen. Ich finde nun in allen Erläuterungen zu den neuen Mietrechtsänderungen keine eindeutige Aussage darüber, inwieweit ein solcher Altmietvertrag in Bezug auf die Kündigungsfristen noch Gültigkeit hat.