Gültigkeit Schönheitsreparaturklausel
Bitte prüfen Sie die Schönheitsreparaturklausel und den Paragraphen „Zusatzvereinbarungen" meines Mietvertrages vom Juli 2005 auf Rechtsgültigkeit und teilen sie mir mit, ob ich beim Auszug aus der Wohnung renovieren muss. Ich zitiere aus meinem Mietvertrag: „§8 Schönheitsreparaturen (SR)/ Bagatell-Schäden: 1.Der Mieter übernimmt die SR während der Mietdauer auf eigene Kosten. ... Die kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäftes ermittelt.