Endrenovierung Mietwhg.
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Die dem Mietvertrag anhängigen Allgemeinen Vertragsbestimmungen weisen unter Punkt 5 (Erhaltung der Mietsache) Folgendes aus: "Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen" und unter Punkt 12 (Rückgabe der Mietsache): "Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so sind die fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen."