Schönheitsreperaturen Ende Mietverhältnis Einheitsmietvertrag 2873 Stand 11/09
Die Wände sind meines erachtens nach unverändert (Vor mir haben nur kurz meine Vermieter hier gewohnt, als deren Haus Renoviert wurde - alles also soweit neu). ... Sind bei Ende des Mietverhältnisses, seit dem Einzug des Mieters oder der zuletzt durchgeführten Renovierung gerechnet, Schönheitsreperaturen nach dem vorstehendem Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristenablaufs bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreperatur verursacht hätte. ... Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäfts ermittelt.