Einbehaltung meiner Bankbürgschaft nach Kündigung der Wohnung
vom 12.3.2008
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Fall: Ich habe meine Wohnung nach einem Jahr Miete gekündigt und übergeben. Die Wohnungsübergabe wurde durch einen Verwalter des Vermieters durchgeführt und es wurden Dinge wie Heizung streichen oder das die Wände fleckig gestrichen sind vermerkt. Daraufhin bekomme ich seit ende Januar meine Bankbürgschaft vom Vermieter nicht zurück und es wird auch nur sporadisch auf meine Anfragen reagiert, wie z.B."