Hallo, wir sind am 01.12.2007 in die Wohnung eingezogen und kündigen jetzt zum 31.12.2009, sodass wir 2 Jahre und 1 Monat in der Wohnung waren. ... Übernommen haben wir die Wohnung so: alle Wände frisch Raufaser tapeziert uznd weiss gestrichen, als Boden überall Linoleum. ... Lässt der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der genannten zeiträume zu oder erfortdert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist die XXX-Genossenschaft verpflichtet, im anderen fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen die zeiträume bezgl. der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen. 4) Ist die dauer des Nutzungsverhältnisses kürzer als die in Abs. 3 genannten bzw. je nach zustand der Räume verkürzten oder verlängerten zeiträu,me oder hat das Mitglied während der in Abs. 3 genannten zeiträume vor beendigung des Vertrages Schönheitsreparaturen durchgeführt, so hat das Mitglied an die XXX-genossenschaft einen kostenanteil zu zahlen.