Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
In Ihrer Situation ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und diese auch durchsetzen.
Zunächst einmal haben Sie das Recht auf eine ungestörte Nutzung Ihrer Mietwohnung. Dies beinhaltet auch das Recht auf Nachtruhe. Wenn diese durch andere Mieter im Haus regelmäßig gestört wird, können Sie verschiedene Schritte unternehmen.
1. Dokumentation:
Halten Sie die Störungen schriftlich fest. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Art und Dauer der Störung. Wenn möglich, machen Sie auch Aufnahmen, die den Lärm dokumentieren. Zeugen können ebenfalls hilfreich sein.
2. Gespräch mit dem Vermieter:
Teilen Sie Ihrem Vermieter schriftlich mit, dass Sie regelmäßig durch Lärm gestört werden. Legen Sie ihm Ihre Dokumentation vor und bitten Sie ihn, Abhilfe zu schaffen. Der Vermieter hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Sie Ihre Wohnung ungestört nutzen können. Er kann beispielsweise die störenden Mieter abmahnen oder im Extremfall sogar kündigen.
3. Mietminderung:
Wenn der Vermieter nicht reagiert und die Störungen weiterhin bestehen, können Sie die Miete mindern.
Die Höhe der Minderung hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Hierbei sollten Sie jedoch vorsichtig sein und sich vorher rechtlich beraten lassen, da eine ungerechtfertigte Mietminderung zu einer Kündigung führen kann.
4. Rechtliche Schritte:
Wenn alle anderen Maßnahmen nicht helfen, können Sie auch rechtliche Schritte einleiten. Sie können beispielsweise eine Unterlassungsklage gegen die störenden Mieter einreichen. Hierfür sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt wenden.
II.
Bitte beachten Sie, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine andere rechtliche Bewertung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Können derartige Aufnahmen vor Gericht vorgebracht werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt es zu beweisen?
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich können solche Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass Sie das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Privatsphäre Ihrer Nachbarn nicht verletzen. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise keine Videoaufnahmen von Ihren Nachbarn machen dürfen, ohne deren Einwilligung einzuholen.
2.
Audioaufnahmen, die lediglich den Lärm dokumentieren, sind hingegen in der Regel zulässig. Es ist jedoch immer ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie keine Gesetze verletzen.
3.
Bitte beachten Sie, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine andere rechtliche Bewertung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt