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Nachbarlärm

| 21. Dezember 2023 15:37 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


17:51

Folgendes Problem,

Wir sind in ein Haus gezogen in dem faktisch jeder macht was er will. Es werden nachts Umzüge gemacht, Mieter haben bis nachts Besuch und poltern bis mitten in der Nacht, An Feiertagen und nachts wird immer wieder gebellt und manchmal sogar Möbel geschoben. Die Mieter im Haus haben sich eigene Regeln geschaffen und wir die neu hinzugezogen sind, hätten gerne eine geltende Hausordnung und Nachtruhe. Die Mieter tun sich allerdings zusammen und distanzieren sich komplett von allem was uns hier so auffällt...das heißt dass wir die einzige Partei sind die sich für Ruhe einsetzt. Der Vermieter kümmert sich um nichts und droht sogar, wenn man sich beschwert. So nach dem Motto, vorher hat sich keiner beschwert, also findet nichts statt.
Insbesondere die Familie die über uns wohnt, trägt dazu bei dass wir nachts oft nicht zu Ruhe kommen. Sobald die sie die Nachtruhe beendet ist, werden auch wir geweckt. Es wird durch die Wohnung gerufen, mit Gegenständen geknallt, massiv gestampft und ein Hund bellt auch immer wieder. Natürlich wird all das bestritten, hier findet nichts statt und wir sind die jenigen die alles erfinden. Aufgrund der gesamten Lage haben wir öfter versucht mit den Verursachern ein Gespräch zu suchen. Allerdings sind jene sehr eingebildet und ignorieren uns komplett. Drohen sogar mit einer Verleumdungsklage und ähnlichen. Wir wissen dass wir einen Unterlassungsanspruch haben, allerdings wird ja von der Gegenseite alles bestritten und so wie es aussieht wollen jene auch noch mit einer Verleumdungsklage zuvorkommen. Wie geht man sinnvoll mit einer derartigen Lage um.

21. Dezember 2023 | 16:00

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

In Ihrer Situation ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und diese auch durchsetzen.

Zunächst einmal haben Sie das Recht auf eine ungestörte Nutzung Ihrer Mietwohnung. Dies beinhaltet auch das Recht auf Nachtruhe. Wenn diese durch andere Mieter im Haus regelmäßig gestört wird, können Sie verschiedene Schritte unternehmen.

1. Dokumentation:

Halten Sie die Störungen schriftlich fest. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Art und Dauer der Störung. Wenn möglich, machen Sie auch Aufnahmen, die den Lärm dokumentieren. Zeugen können ebenfalls hilfreich sein.

2. Gespräch mit dem Vermieter:

Teilen Sie Ihrem Vermieter schriftlich mit, dass Sie regelmäßig durch Lärm gestört werden. Legen Sie ihm Ihre Dokumentation vor und bitten Sie ihn, Abhilfe zu schaffen. Der Vermieter hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Sie Ihre Wohnung ungestört nutzen können. Er kann beispielsweise die störenden Mieter abmahnen oder im Extremfall sogar kündigen.

3. Mietminderung:

Wenn der Vermieter nicht reagiert und die Störungen weiterhin bestehen, können Sie die Miete mindern.

Die Höhe der Minderung hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Hierbei sollten Sie jedoch vorsichtig sein und sich vorher rechtlich beraten lassen, da eine ungerechtfertigte Mietminderung zu einer Kündigung führen kann.

4. Rechtliche Schritte:

Wenn alle anderen Maßnahmen nicht helfen, können Sie auch rechtliche Schritte einleiten. Sie können beispielsweise eine Unterlassungsklage gegen die störenden Mieter einreichen. Hierfür sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt wenden.


II.

Bitte beachten Sie, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine andere rechtliche Bewertung ergeben.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 21. Dezember 2023 | 16:08

Können derartige Aufnahmen vor Gericht vorgebracht werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt es zu beweisen?
Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Dezember 2023 | 17:51

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Grundsätzlich können solche Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.

Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass Sie das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Privatsphäre Ihrer Nachbarn nicht verletzen. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise keine Videoaufnahmen von Ihren Nachbarn machen dürfen, ohne deren Einwilligung einzuholen.


2.

Audioaufnahmen, die lediglich den Lärm dokumentieren, sind hingegen in der Regel zulässig. Es ist jedoch immer ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie keine Gesetze verletzen.


3.

Bitte beachten Sie, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine andere rechtliche Bewertung ergeben.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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