Hauskauf - ungewollte Übernahme eines Mietvertrages
vom 21.12.2022
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Diese Wohnung die letzten zwei Jahre vermietet, der Besitzer hat aber im September eine Kündigung ausgesprochen, die Frist für den Auszug war der 31.11. gewesen. Der Mieter hat uns nun eröffnet, dass es sich bei der ausgeprochenen Kündigung um keine wirksame Kündigung handelt. Tatsächlich hat der Anwalt des Besitzers bestätigt, dass durch Formfehler die Kündigung nichtig ist.