Rückwirkende Beendigung des Mietverhältnisses nach § 119 ff BGB in Berlin
Sehr geehrte Juristen, Ich schloss am 1.11.2014 einen befristeten Mietvertrag für 1 Jahr ab, übernahm am 6.11.2014 die Wohnung mit Mängeln, die bei der Besichtigung vorher aber nicht erkennbar waren.