Kündigung befristeter Mietvertrag - Durfte mit altem Mietvertrag eigentlich auf 10 Jahre befristet w
vom 30.10.2006
30 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes mietrechtliches Problem: Im Jahre 1992 haben wir einen Mietvertrag (über 150 m²Haushälfte) mit folgendem Wortlaut abgeschlossen: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.1993 und wird auf die Dauer von 10 Jahren, also bis zum 31.12.2002 geschlossen. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert." Eine Verlängerungsklausel oder -option wurde nicht vereinbart.