Guten Tag, bei meinem Auszug aus der Mietwohnung im letzten Oktober habe ich, in Absprache mit dem Vermieter, nicht renoviert, da das Parkett in der Wohnung Schäden aufwies (nicht durch mich verschuldet) und der Vermieter die Wohnung komplett fliesen lassen wollte, so dass eine Renovierung vorher wenig Sinn machte. ... Hier die entsprechende Klausel aus dem Mietvertrag: ------ Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in besenreinen und technisch einwandfreien Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der obengenannten Fristen – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses – durchgeführt worden sind und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit die Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind.