Formulierung Mietdauer bei einem Zeitmietvertrag
Hallo, meine Frau und ich (Vermieter) möchten für unsere Eigentumswohnung einen Wohnraum-Mietvertrag mit folgender Formulierung für die Mietdauer (Zeitmietvertrag) mit einer Einzelperson als Mieterin abschließen: "§ 6 Mietdauer (1)Das Mietverhältnis wird für folgenden Zeitraum geschlossen: 1.2.2009 bis 1.2.2014. (2)Die zeitliche Befristung des Vertrages beruht auf folgendem Grund: Selbstnutzung der Mieträume nach Zeitablauf durch die Vermieter. Im Einzelnen: •Die Vermieter wollen die Wohnung selbst nutzen. ... •Die finanzielle Belastung des Reihenhauses ist dem Vermieter, der dann von seiner Rente den Lebensunterhalt bestreiten muss, im Vergleich zu der selbstgenutzten Eigentumswohnung zu hoch. (3)Wenn die obigen Gründe für die Befristung erst später eintreten, wird der Vermieter mit dem Mieter rechtzeitig eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum vereinbaren. (4)Die Vertragsverlängerung gemäß § 545 BGB bei Fortsetzung des Mietgebrauches nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter wird ausgeschlossen."