Eigenbedarf besteht zurzeit noch nicht, kann aber entstehen, wenn unsere Kinder größer werden. ... Wenn nicht und, was hundertprozentig zu erwarten ist, die Mietzahlungen ausbleiben, sind wir auf jeden Fall zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 543 BGB gezwungen. ... Sollte der Fall eintreten, dann stellen sich diese weitere Fragen: b) Wie stelle ich die ordnungsgemäße Zustellung der Kündigung sicher, wenn der Mieter zurzeit im Gefängnis wohnt?