Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das Kündigungsschreiben muß heute noch bei dem Mieter eingegangen sein, ein Zeuge wäre hilfreich. Ein Nachbar als nicht engverbundener Zeuge wäre optimal.
Sie müssen ihm gemäß § 573c BGB
eine Kündigungsfrist von sechs Monaten gewähren, da das Zimmer unmöbliert ist. Ein Grund ist nicht notwendig und muß nicht genannt werden.
Es reicht aus, wenn Sie darin das heutige Datum nennen, sowie das Enddatum (Ende Mai 2016) und ihn auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen. Auch sollten Sie hineinschreiben, dass Sie bereits jetzt einer Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen.
Nein, Sie können nicht auf einer Unterschrift bestehen. Daher sollten Sie einen Zeugen hinzuziehen.
Wenn der Mieter sich trotz Fristsetzung weigert, die Miete zu bezahlen, können und sollten Sie auch unabhängig von einer Kündigung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das zeigt auch dem Mieter, dass er die Sache nicht aussitzen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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