Schönheitsreparaturklausel bei Auszug
vom 30.1.2013
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20% der Renovierungskosten, länger als 2 Jahre 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%. Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäftes ermittelt. ... Wir einigten uns leider nur mündlich mit dem Nachmieter und dem Vermieter auf einen Auszug zum 31.01.2013.