Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn die Bewertung durch das Online-Portal korrekt ist, bleiben Ihnen nur zwei Möglichkeiten:
1. Sie sitzen es aus und warten ab, was der Vermieter macht. Damit riskieren Sie eine Zahlungsklage oder je nach Mietvertrag eine Kündigung mit Räumungsklage. Beides kann teuer werden, und bei beidem stehen und fallen die Erfolgsaussichten mit der Rechtmäßigkeit der Nachforderungen.
2. Sie erheben eine Feststellungsklage mit dem Ziel, die Unrechtmäßigkeit der Nachforderung feststellen zu lassen. Dadurch haben Sie die Initiative, riskieren aber auch eine Kündigung aufgrund Nichtzahlung.
3. Sie zahlen den ganzen Betrag ausdrücklich unter Vorbehalt der Nachprüfung, lassen dann die BKA mitsamt aller Unterlagen nochmal anwaltlich prüfen und fordern dann den zuviel gezahlten Betrag zurück. Vorteil ist der Ausschluß der Kündigung, Nachteil ist die fehlende Liquidität. Wichtig ist hier die ausdrückliche Zahlung unter Vorbehalt, da sonst die Rückforderung ausgeschlossen ist.
In jedem Fall sollten Sie die € 370 unter Vorbehalt zahlen, da die Nachforderung in der Höhe berechtigt zu sein scheint.
Auch sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten, um teure Fehler/Mißverständnisse zu vermeiden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
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