Immobilienverkauf, Mietvertrag vor Eigentumsübergang - Haftungsklausel
vom 26.5.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Diese Möglichkeit möchten wir den Käufern auch gerne bieten, dies jedoch über einen Mietvertrag mit kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit zum Eigentumsübergang schriftlich fixieren. ... Allerdings möchten wir hier die neuen Eigentümer, bzw. bis dahin Mieter in die Pflicht nehmen, sofern anfallend, Reparaturen oder sonstiges in Eigenregie und auf eigene Kosten zu übernehmen und nicht, wie bei einem Mietvertrag üblich, über den Eigentümer abzuwickeln. Nun zu unserer Frage: Um dies so umzusetzen, können wir einen handelsüblichen Mietvertrag nehmen, und wenn ja, wie muss ein zusätzlicher Passus formuliert sein, damit wir ab dem Moment des Miet-Starts aus jeglicher Haftung heraus sind?