Sehr geehrte Damen und Herren,
sofern Sie sogenannte starre Fristen im Mietvertrag haben, z.B. "Schönheitsreparatur muss nach 3 Jahren durchgefürht werden" dann ist diese Klausel unwirksam. Andere, offene Klauseln, sind wirksam.
Gern können Sie die Klausel im Rahmen der Nachfrage einstellen und ich beurteile diese für Sie.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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