Sein Vermieter verlangt, dass er das Schlafzimmer vollständig repariert (inklusieve Entfernung vom Schimmel von den Wänden, die jetzt schon gereinigt wurden, aber nicht so gründlich, wie er das haben will) , was nach seinen Abschätzungen ca. 800 Euro kosten soll plus soll die Generalreinigung bezahlt werden (Fenster) - Kosten nach der Abschätzung des Vermieters ca. 385 Euro. ... Es steht nur, dass bei Auszug nach solcher Zeit 33% (Küche, Bad), 20% Wohnräume, Schlafräume und 14,28% der Kosten für die Schönheitsreparaturen (sonstige Räume) bezahlt werden sollen. Darf der Vermieter solche spezielle Renovierungsarbeiten verlangen?