Nebenkostenabrechnung / Verspätung / Schätzung
vom 6.5.2024
für 35 €
beantwortet von
Sachverhalt: In 2023 wechselt der Vermieter (vertreten durch Objektverwaltung GmbH) den Energiekostenerfassungsdienst (EED). ... In den Vorjahren gab es nur einen sehr geringen Verbrauch, leider liegen diese Daten nur beim vorherigen EED / dem Vermieter. ... Mir ist bekannt, dass eine Nachzahlung wegen Verspätung de jure (sofern §556(3)S.3 BGB nicht zutrifft) nicht geleistet werden muss.