Berechnungsmodus für einen WEG- Verwalter-was ist rechtlich zulässig?
vom 22.8.2020
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Für eine kürzlich erworbene Eigentumswohnung liegt eine Abrechnung für 2019 vor und ich sehe, daß die Abrechnung nach Einheiten (Anzahl der ETW im Objekt) vorgenommen wurde. In der mir notariell (d.h. im Kaufvertrg beigeheftet) übergebenen Teilungserklärung ist keine Vorgabe für die zu praktizierende Abrechnung vorhanden.