Kündigung Pachtvertrag Schuldrechtsanpassungsgesetz
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Vor 2 Wochen hat sie aber den nicht gezahlten Betrag nachgefordert, mit der Drohung einer Kündigung, falls die Pächterin der Forderung nicht nachkommen sollte. 1. Frage: Ist der Zahlungsrückstand (5 Jahre a ca. 61 Euro, also gesamt 305 Euro) "erheblich", so dass eine außerordentliche fristlose Kündigung nach BGB 543 Absatz (2) 3.a) oder b) in Betracht kommen kann? ... Frage: Ist vielleicht eine Kündigung nach SchuldrechtsAnpG §23 Abs. (6) möglich, wenn der neue Eigentümer das Grundstück einem besonderen Investitionszweck (Hausneubau) zuführen will?