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Wohnungskauf Befristetes Nutzungsrecht vorzeitig beenden

| 25. April 2022 13:10 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Victoria Meixner, LL.M.

Hallo,

Wir haben eine Etagen Wohnung gekauft, wo die ehemaligen Eigentümer ein Nutzungsrecht bis zum 30.06.22 gegen eine Mietzahlung erhalten haben und im Kaufvertrag vom Notar beurkundetet wurde.
Jetzt möchten die ehemaligen Eigentümer, bereits am 15.05.22 ausziehen und am 17.05.22 die Schlüsselübergabe durchführen und keine weitere Mietzahlungen zu tätigen. Dies wurde mir mündlich zugetragen und nicht Schriftlich.
Als entgegenkommen hatte ich vorgeschlagen, dass sie bis zum 31.05.22 drin bleiben können, was aber abgelehnt wurde mit der Begründung, dass sie ein Nutzungsrecht bis zum 30.06.22 haben aber nicht solange drin wohnen müssen.

Meine Frage, ist eine Vorzeitiger Auszug ohne weitere Mietzahlungen gemäß den Zeitlich begrenzten Nutzungsrecht Rechtens? Ich gehe davon aus, dass eine schriftliche Kündigung erforderlich muss, vermutlich mit einer ein Monatiger Kündigungsfrist? Ist ein Auszug zu Mitte eines Monats und auch nur ein Teil der Mietzahlung rechtens?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

So wie ich Ihre Schilderung verstehe, handelt es sich nicht um ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. In diesem Fall sind die Regelungen über Wohnraummietverhältnisse anwendbar. Hierfür müsste das Mietverhältnis schriftlich bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (also dreimonatige Kündigungsfrist) gekündigt werden. Abgestellt wird also auf das Ende eines vollen Monats. Mit Zugang einer Kündigung am heutigen Tage wäre dies der 31.07.2022. Aufgrund der Befristung bleibt es jedoch beim 30.06.2022 auch ohne schriftliche Kündigung. Bis zu diesem Zeitpunkt sind beide Parteien zur vertragsgemäßen Leistungserbringung verpflichtet. Etwas anderes könnte sich allenfalls aus der Notarurkunde geben oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände, für welche keine Anhaltspunkte vorliegen. Ihr Entgegenkommen zum 31.05.2022 ließe sich mit einem Verzichtsvertrag gestalten, wobei nicht auszuschließen ist, dass die Kosten für einen solchen die Zahlungsverpflichtungen für Juni 2022 übersteigen würden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 25. April 2022 | 15:03

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