Fristlose Kündigung des Mieters - Kündigung per Einschreiben rechtswirksam?
vom 7.3.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Nach schleppenden Mietzahlungen, 4 Monatsmieten Zahlungsrückstand und ständigen Vertröstungen haben wir unserem Mieter am 3.1.2012 fristlos zum 31.1.2012 gekündigt. ... In der Rückzahlungsvereinbarung nahmen wir die Kündigung zurück. Für den Fall, dass er eine Rate nicht bezahlt, haben wir geschrieben: "Sollte eine Zahlung ausbleiben und sich damit der noch offene Betrag wieder erhöhen, erfolgt letztmalig eine fristlose Kündigung zum Ende des betreffenden Monats."