Ärger mit gekündigtem Untermieter
vom 8.5.2012
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Entsprechend habe ich eine schriftliche Kündigung, mit 3-monatiger Kündigungsfrist verfasst und dem Untermieter zukommen lassen. 3 Monate daher, da ich dachte, dass das die gesetzlich geltende Frist wäre. ... Ist meine Kündigung, so wie sie erfolgt ist, gültig? ... Ich habe nun, leider erst hinterher, einen Blick ins BGB geworfen und bin mir über die Fristen der Kündigung unsicher.