Wenn sie noch rechtswirksam sein sollten, was ich bezweifle, in welchem Zustand muss die Wohnung übergeben werden, a) renoviert b) alle Tapeten ab mit nackten Wänden c) im derzeit abgewohnten Zustand einfach besenrein? ... Nr.5 Erhaltung der überlassenen Räume (2) Die vom Mitglied gemäß $ 3 Abs 8 des Vertrages übernommenen Schönheitsreparaturen sind während der Dauer des Vertrages ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen.Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der türen und der Außentüren von innen, sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizungsrohre spätestens alle vier Jahre durchzuführen. in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre Das Mitglied ist nicht berechtigt ohne Zustimmung der Genossenschaft von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen.Es ist für den Umfang der im Laufe der Dauer dieses Vertrages ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig. (3) Läßt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs.2 vereibarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist die Genossenschaft auf Antrag des Mitglieds verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen. ... (5) Kommt das Mitglied seinen Verpflichtungen gemäß Nr.5 Abs.2-4 nach vorheriger Mahnung, Fristsetzung und der Erklärung, daß die Genossenschaft nach Ablauf der Frist die Leistungen ablehnen werde, nicht nach, so kann die Genossenschaft die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mitgliedes durchführen lassen.