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404 Ergebnisse für küche tapete

Muß Mietwohnung bei Rückgabe gestrichen werden?
vom 29.7.2010 40 € Historischer Preis
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Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen: in Küche, Bad bzw. ... Darin wurde unter „Sonstiges" handschriftlich vermerkt: „Decke im Küche-Eßbereich muß nicht gestrichen werden für drei Jahre" - vermutlich weil die Qualität des Anstrichs durch den Vormieter hier nicht völlig befriedigend war. ... U.a. wurde ein Raum an drei Wänden in kräftigem Grau gestrichen, ein Raum mit roten Streifen versehen, und im zusammenhängenden Küche-Eßbereich der Eßzimmerbereich ebenfalls in einem kräftigen Grau gestrichen.
endrenovierung - latexfarbe
vom 31.8.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, mein Mietvertrag enthällt Renovierungsklauseln, die mich nicht zur einer Renovierung bei Auszug verpflichten. Dies habe ich jetzt bei Auszug meinem Vermieter mitgeteilt und habe das gemietete Haus in einem sauberen, einwandfreien Zustand - allerdings ohne Endrenovierung verlassen. Zwei Kinderzimmer wurden von mir (damals aus Unwissenheit) mit einer Latexfarbe gestrichen.
Welche tatsächlichen Verpflichtungen lassen sich aus dem vorliegenden Vertragstext ableiten, muss ic
vom 11.2.2011 50 € Historischer Preis
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Diese werden in Küche, Bädern und Duschräumen in der Regel alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre fällig, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Entfernen alter Tapeten (sofern vom Mieter während der Mietzeit angebracht), Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen bzw.
Schönheitsreperatur bei Auszug
vom 6.5.2008 30 € Historischer Preis
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Die Tapeten müssen professionell angebracht und gestrichen sein. Es darf nirgends etwas an den Tapeten und der Farbe zu bemängeln sein. ... Nun meine Fragen: Müssen wir die Tapeten abreißen?
Renovierungspflicht bei Todesfall
vom 18.9.2016 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben den Teppichboden entfernt, alle losen Tapeten und die Styropordecken an den Decken. ... Die Wände sind jetzt tapeziert mit hellen, aber älteren Tapeten. ... Gleichzeitig hat sich der Vermieter aber erbeten, die Küche (auch älter, aber funktionstüchtig), den 1 Jahr alten Kühl/Gefrierschrank, Badezimmerschrank (auch älter, aber funktionstüchtig) und einige Balkonstühle behalten zu wollen.
Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei Auszug
vom 17.1.2013 25 € Historischer Preis
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Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind die alten Tapeten zu entfernen. ... Die Farbgebung muss zum Ende des Mietverhältnisses so sein, dass sie üblichem Geschmacksepfinden entspricht (also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein), sofern der Mieter die Farbgebung gegenüber dem Zustand bei der Übergabe der Mietsache verändert hat. ... Die Wohnung weist gewöhnliche Gebrauchsspuren auf und selbstverständlich müssen hier und da Löcher in der Wand geschlossen werden, insbesondere wo sich die Küche befand.
Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam?
vom 22.2.2015 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre, Versorgungsleitungen und Einbaumöbel spätestens alle vier Jahre durchzuführen, in Wohn - und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Renovierungspflicht bei Auszug - Schönheitsreparaturen Einbehalt der Kaution
vom 23.5.2006 30 € Historischer Preis
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Bei Einzug war die Wohnung in einem verwohnten Zustand mit alten Teppichen und Tapeten. ... Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: - in Küchen Bäder und Duschen alle 3 Jahre, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, - in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Nasse Wände und Schimmel - Mietminderung rechtens?
vom 11.1.2011 25 € Historischer Preis
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sehr geeherte Damen und Herren, im letzten Jahr,von Januar bis Dezember alle 2 Monate, ist in meiner Wohnung 6mal das Wasser im Wohnzimmer und der Küche die Wand herruntergelaufen.Es bildet sich auch schon Schimmel in der Küche. ... (Nov:150 € und Dez:126 € ).Im Dez.habe ich es schriftlich nachgereicht auf verlangen.Ich wurde gebeten ein Schriftstück zu unterschreiben das ich beim Auszug diese Zimmer nicht renovieren brauch,sondern nur die Tapeten entfernen.Ich habe bereits gekündigt.Kann ich auch die Jan.
Wieder einmal Schönheitsreperaturen
vom 1.12.2005 25 € Historischer Preis
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Hallo, ich weiß dass die Frage hier schon 1000mal gestellt wurde trotzalledem: Ich habe einen Standardmietvertag von Haus und Grund.In diesem sind die Fristen nach bewährtem Muster eingetragen Küche, Bad etc alle 3 Jahre , Wohn und Schlafräume alle 5 Jahre, Streichen der Heizkörper, Zargen Nebenräume etc 7 Jahre. ... Ich habe im Kinderzimmer, Flur und Küche Bordüren angebracht muss ich die wegmachen?
Müssen wir alle Räume tapezieren?
vom 1.8.2005 15 € Historischer Preis
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In dem Mietvertrag gelten zum einen nach § 21 Schönheitsreparaturen Küche,Bad alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafraum, Flur und Toilette alle 5 Jahre, andere Räume alle 7 Jahre.
Muss ich Schönheitsreparaturen bei meinem Auszug nach 14 jähriger Mietlaufzeit durchführen lassen?
vom 19.5.2009 25 € Historischer Preis
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Sie sind auch während des Bestehens des Mietverhältnisses auszuführen, und zwar sobald der Zustand der Wohnung oder eines Teils der Wohnung, ohne daß dies der Vermieter zu vertreten hätte, derart ist, daß ein Wohnungsnachfolger die Übernahme der Wohnung ablehnen könnte.Spätestens sind diese Arbeiten nach Ablauf von folgenden Zeiträumen auszuführen: in Küchen alle zwei Jahre, in Bädern und Räumen mit Duschanlagen alle drei Jahre, in allen anderen Räumen alle vier Jahre, Abweichend vom Vorstehenden sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper ( Heizkörper bei mir nicht vorhanden ) und der Versorgungsleitungen in Küchen, Bädern und Räumen mit Duschanlagen spätestens alle drei Jahre durchzuführen.Der Mieter hat die Ausführung zu beweisen. Zu den Schönheitsreparaturen gehört auch die Ausführung derartiger Arbeiten an den Einbaumöbeln der Küche ( bei mir nicht vorhanden ). ... Sämtliche vorgenannten Arbeiten sind fachmännisch in neutralen und gedeckten Farben und Tapeten auszuführen.
Schönheitsreparaturen nach 10 Jahren Mietzeit Altbau
vom 17.6.2021 für 25 €
Schönheitsreparaturen 10.1 Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei. 10.2 Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Tapezieren (ggf. einschließlich dem Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen der Wände und Decken, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. ... Lediglich die Heizung in der Küche hat Farbe verloren.
Mietvertragsende nach 27 Jahren
vom 22.1.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Wenn sie noch rechtswirksam sein sollten, was ich bezweifle, in welchem Zustand muss die Wohnung übergeben werden, a) renoviert b) alle Tapeten ab mit nackten Wänden c) im derzeit abgewohnten Zustand einfach besenrein? ... Nr.5 Erhaltung der überlassenen Räume (2) Die vom Mitglied gemäß $ 3 Abs 8 des Vertrages übernommenen Schönheitsreparaturen sind während der Dauer des Vertrages ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen.Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der türen und der Außentüren von innen, sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizungsrohre spätestens alle vier Jahre durchzuführen. in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre Das Mitglied ist nicht berechtigt ohne Zustimmung der Genossenschaft von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen.Es ist für den Umfang der im Laufe der Dauer dieses Vertrages ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig. (3) Läßt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs.2 vereibarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist die Genossenschaft auf Antrag des Mitglieds verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen. ... (5) Kommt das Mitglied seinen Verpflichtungen gemäß Nr.5 Abs.2-4 nach vorheriger Mahnung, Fristsetzung und der Erklärung, daß die Genossenschaft nach Ablauf der Frist die Leistungen ablehnen werde, nicht nach, so kann die Genossenschaft die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mitgliedes durchführen lassen.
Schönheitsreparaturen bei Auszug - Zusatzvereinbarung wirksam?
vom 19.6.2014 40 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren (gegebenenfalls auch Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen der Wände und Decken, der Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. ... Wände und Decken in • Küchen und Bädern alle 3 Jahre • Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre • in sonstigen Nebenräumen innerhalb der Wohnung alle 7 Jahre • Heizkörper und Heizrohre, Innentüren, Fenster, Außentüren von innen alle 7 Jahre Bei Beendigung des Mietverhältnisses gilt für die Schönheitsreparaturen, die aufgrund des Fristenplans noch nicht (wieder) fällig sind, folgende Kostenregelung: Küchen und Bäder: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein halbes Jahr zurück, zahlt der Mieter 17% der erforderlichen Kosten gemäß eines vom Vermieter vorgelegten Kostenvoranschlags einer Fachfirma; liegen sie länger als ein Jahr zurück, 33% der Kosten; liegen sie länger als zwei Jahre zurück; 66% der Kosten.
Gültigkeit der Schönheitsreparaturklausel
vom 5.1.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zur Küche offene Räume (Eß- und evtl. ... Zu den Schönheitsreparaturen gehören im Wesentlichen: Das Entfernen alter Tapeten, das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses, das Streichen der Heizkörper, der Heizrohre und anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile, bei übermäßigen Abnutzungsspuren das Abziehen bzw. ... Will der Mieter Rauhfasertapeten oder Tapeten anderer Qualität anbringen, hat er die Zustimmung des Vermieters einzuholen; beim Anstreichen bedarf die Verwendung eines anderen Farbtons ebenfalls der Zustimmung des Vermieters. [...] §16 Beendigung des Mietverhältnisses 1.Der Mieter hat spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses die gemäß §12 erwähnten Schönheitsreparaturen fachmännisch durchzuführen, sofern seit Mietbeginn oder der letzte Renovierung folgende Zeiträume verstrichen sind: für Küche, Bad und WC (Nassräume) 3 Jahre (= 36 Monate) und für alle sonstigen Räume 5 Jahre (= 60 Monate) 2.