mein Mietvertrag enthällt Renovierungsklauseln, die mich nicht zur einer Renovierung bei Auszug verpflichten.
Dies habe ich jetzt bei Auszug meinem Vermieter mitgeteilt und habe das gemietete Haus in einem sauberen, einwandfreien Zustand - allerdings ohne Endrenovierung verlassen.
Zwei Kinderzimmer wurden von mir (damals aus Unwissenheit) mit einer Latexfarbe gestrichen. Mir erschien es einfach praktisch, da Kinder ja doch hin und wieder an Wände fassen.
Jetzt meint mein Vermieter ich müsste zumindest diese beiden Räume wieder in den Ur-Zustand versetzten, denn diese Latexfarbe würde eine bauliche Veränderung sein.
Muss ich diese Räume wieder neu tapezieren, obwohl ich überhaupt nicht zu einer Renovierung des übrigen Hauses verpflichtet bin. Die Farbe war damals sehr teuer und sieht auch heute noch super aus.
eine bauliche Veränderung im Sinne des Mietrechtes setzt eine Veränderung der Bausubstanz voraus. Unter dieser Prämisse hat das LG Berlin, WuM 1996, 138 das Aufbringen eines wischfesten Anstrichs nicht als genehmigungspflichtige bauliche Veränderung angesehen. Ich halte dies für richtig, jedenfalls solange die Farbe auf einer Tapete angebracht wurde und nicht unmittelbar auf der Wand.
Die Ansicht des LG Berlin ist allerdings nicht unumstritten; in der juristischen Literatur werden auch andere Ansichten vertreten. Es besteht jedenfalls dann ein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung der Latxfarbe, wenn diese bauphysikalische Auswirkungen auf das Raumklima hat.
Da die Sach- und Rechtslage hier für keine Partei eindeutig ist, bietet sich eine einvernehmliche Lösung an.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller31. August 2007 | 14:22
Sehr geehrter Herr Matthes,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Vermieter hat selbst in einigen anderen Räumen (Flur, Küche) diese Farbe angebracht, somit dachte ich, es wäre auch für die Kinderzimmer o.K.
Kann er wirklich unter diesen Umständen verlangen, dass ich diesen Anstrich beseitige, wenn er ihn selbst benutzt?
Mit freundlichem Gruss
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt1. September 2007 | 14:20
Dies lässt sich pauschal nicht sagen. Ein widersprüchliches Verhalten kann dem Vermieter aber sicherlich als Argument entgegen gehalten werden; Sie sollten sich aber nicht ausschließlich auf die eigene Farbwahl des Vermieters berufen.