Wertermittlung des Teppichbodens?
vom 18.1.2006
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Hintergrund: Zum 1.7.2001 habe ich meine derzeitige Wohnung bezogen. ... Wegen des eingangs geschilderten schlechten Zustandes der Wohnung haben der Vermieter und ich zudem folgende „sonstige Vereinbarung“ als Bestandteil des Mietvertrages handschriftlich getroffen: „Die Wohnung wird unrenoviert übernommen und kann bei Auszug ohne neuerliche Renovierung übergeben werden“. „Der Teppichboden wird durch den Mieter erneuert, bei Auszug Begutachtung und bei gutem Zustand Abschlagszahlung durch den Vermieter.“ Streitiges Obwohl die Wohnung von mir sehr schonend genutzt wurde, in exzellentem Zustand ist und daher von mir – in Abgrenzung zum Leerstand vor meinem Einzug – sofort ein Nachmieter gefunden werden konnte, mit dem der Vermieter zwischenzeitlich auch einen Vertrag geschlossen hat, kommt es nun zu folgendem Problem: 1.