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2.390 Ergebnisse für kündigung fristlos

unbefristeter, einseitiger Kündigungsverzicht von Seiten Vermieter
vom 30.5.2018 72 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Leider befindet sich im Mietvertrag folgende Passage: Das Mietverhältnis beginnt am xx.x.2015 es läuft auf unbestimmte Zeit.Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters">573</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 573a BGB: Erleichterte Kündigung des Vermieters">573a</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 573b BGB: Teilkündigung des Vermieters">573b BGB</a>) ist daher ausgeschlossen. ... Welche Möglichkeiten habe ich aber als Vermieter bei einseitigem Kündigungsverzicht Vermieterseits auf eine ordentliche Kündigung ? ... Gibt es andere Möglichkeiten einer ordentlichen Kündigung oder bleibt als letzter Ausweg eine fristlose Kündigung?
Klausel Mietzeit
vom 19.9.2019 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Eine ordentliche Kündigung ist erstmals ab 31.12.2019 mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Sonderkündigungsrecht?
vom 20.11.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Mietvertrag steht eine Klausel, dass beide Parteien für die Dauer von 1 Jahr auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten. Von dem Verzicht bleibt ausgenommen das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist.
Winterdienst, Pkw-Stellplatzmieter, Umfang u. Verpflichtung
vom 15.11.2010 38 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
3)Darf ich, sollten die Pkw-Stellplatzmieter bei ihrer Verweigerungshaltung bleiben, einen oder ggf. auch mehrere Mietverträge ordentlich (Kündigungsfrist ein Monat) oder sogar auch fristlos (aus wichtigem Grund) kündigen? Müsste diese Kündigung, wie bei einer Wohnungskündigung besonders begründet werden und wäre sie evtl. auch nur aufgrund von Eigenbedarf zulässig?
Einliegerwohnung
vom 5.7.2017 48 € Historischer Preis
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Der Sohn meines Mannes wohnt in der Einliegerwohnung meines Hauses ohne Mietvertrag. Er belegt auch noch Garage und Hobbyraum des Hauses. Nun möchten wir das Haus verkaufen.
Mietvertrag: Kündigungsmöglichkeit durch Vermieter?
vom 4.4.2011 70 € Historischer Preis
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Trotz immer wieder avisiertem Auszug kam bis heute keine Kündigung. ... Besteht in irgendeiner Form die Möglichkeit einer Kündigung unsererseits aufgrund der vorliegenden Fakten und wie können wir einen ggf. neuen Mietvertrag so gestalten, dass eine Kündigungsmöglichkeit besteht?
Kündigung Gewerbemietvertrag - Auswirkung der Liquidation der Gesellschaft auf den Mietvertrag
vom 3.11.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, eine Kapitalgesellschaft hat einen 10-Jahres Mietvertag mit Verzicht auf vorzeitiges Kündigungsrecht <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 569 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§569 BGB</a> abgeschlossen.
Pachtvertragskündigung
vom 6.4.2005 25 € Historischer Preis
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Da die Pacht am 17.01.2005 für das Jahr 2004 noch nicht bezahlt war, habe ich diesen mit Einschreiben als beendet erklärt und noch gleichzeitig fristlos gekündigt.Meine Frage, war ich dazu auf Grund dieser Klausel berechtigt oder kann man solche Klausel nicht vereinbaren?
Kündigungsverzicht für die Dauer von 5 Jahren?
vom 23.11.2006 20 € Historischer Preis
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Ein Mieter hat einen Einheitsmietvertrag wie folgt abgeschlossen: § 2 Mietdauer: Das Mietverhältnis beginnt am 1.8.2005 Die Parteien vereinbaren,daß wechselseitig auf die Dauer von 5 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet wird. Eine Kündigung ist erstmals am 31.7.2010 mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.