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Kündigung Gewerberaum

13. März 2015 10:56 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag,

wegen nunmehr Nichtzahlung zweier Monatsmieten und vorher bereits unregelmäßiger Mietzahlung habe ich fristlos hilfsweise fristgerecht gekündigt.

Der Gewerberaum-Mieter reagiert nicht. Zum weiteren Ablauf:

Wie ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung zu einer Versorgungssperre; bitte mit Quellenangabe(n) ?

Wird der Räumungsklage als Streitwert die jährliche Kalt- oder die Warmmiete zugrunde gelegt oder kann man sich das aussuchen... ;-) ?

Mit freundlichen Gruessen

13. März 2015 | 12:28

Antwort

von


(1622)
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Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach § 41 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit Abs. 1 S. 1 Gerichtskostensgesetz (GKG) ist Streitwert der Jahresbetrag der Netto-Kaltmiete.

Die Versorgungsleistungen dürfen nach Beendigung des Mietverhältnisses eingestellt werden (BGH 06.05.2009 - XII ZR 137/07 ).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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