Kündigungsausschluss - Ist dieser Kündigungsausschluss rechtens?
vom 26.1.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung auf unbestimmte Zeit allerdings mit dem Zusatz „Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 31.01.2010 zulässig.”. ... Ich würde gerne mit einer Frist von drei Monaten Kündigen, oder muss ich einen Nachmieterstellen?