Gültigkeit eines Kettenmietvertrags und Kündigung wegen Baumaßnahmen
vom 10.10.2012
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ein solcher Vertrag ist ja anscheinend nur noch unter den Voraussetzungen des § 549 II, III BGB zulässig. ... Wie soll ich jetzt am Besten vorgehen um aus dem Vertrag ohne großen Stress und Ärger wieder raus zu kommen?