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1.170 Ergebnisse für schaden sache

Probleme beim Auszug von Immobilienverkäuferin
vom 27.2.2013 70 € Historischer Preis
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Hallo, Wir haben von einer, wie sich unserer Menschenkenntnis leider bewahrheitete, unbeschreiblich bösen 80 Jahre alten Frau eine Immobilie per Immobilienmakler gekauft. Diesen Kauf bereuen wir mittlerweile sehr, obwohl wir noch gar nicht einziehen können. Und über einen Makler würden wir wohl nie wieder kaufen. 8000 Euro Geldverschwendung.
Verspätete Fertigstellung von Mietwohnung
vom 31.1.2006 35 € Historischer Preis
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Wir haben einen Mietvertrag für eine Wohnung geschlossen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch in Erstellung war. Unsere Eigentumswohnung, die wir vorher selbst bewohnt hatten, haben wir zum Zeitpunkt des Mietbeginns der neuen Wohnung ebenfalls weiter vermietet. Nun ist der Neubau erst drei Wochen nach dem geplanten Einzugstermin fertig geworden.
Wegerecht gültig?
vom 3.10.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir erwarben 2003 ein Gartengrundstück. Das ursprünglich größere Grundstück wurde beim Kauf in 3 eigenständige aufgeteilt, die beiden hinteren Nachbarn (zur gleichen Zeit gekauft) gelangen nur über unser Grundstück zur Straße. Ein unbefestigter begrünter und besonders bei Nässe sehr weicher Weg ist vorhanden (wie Feldweg).
Rückgabe Mietsache - Renovierunsanspruch
vom 1.4.2013 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, in folgender Mietangelegenheit bitte ich Sie um Ihren Rat: Ein von mir vermietetes Einfamilienhaus wurde vom Mieter aus wirtschaftlichen Gründen fristgerecht am 29.01.2013 zum 30.04.2013 gekündigt. Die Mietzahlung für die Monate Januar, Februar und März 2013 ist noch offen. Mit Einschreiben Rückschein wurden mir am 11.03.2013 2 komplette Schlüsselbünde zugesandt.
Mieter ließ Garten verwildern - was muss ich hinnehmen?
vom 5.12.2014 70 € Historischer Preis
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Mein Mieter zog am 01.08.2012 in die Erdgeschosswohnung ein, zu der ein großer Garten gehört. Dieser war in gepflegtem Zustand, da die soeben ausgezogenen Vormieter als Weinbauer einiges von Gartenpflege verstanden. Leider habe ich versäumt, bei der Wohnungsübergabe Fotos von der Garten zu machen.
Müssen wir uns damit abfinden oder können wir zumindest darauf bestehen, stark abgewohnte Räume reno
vom 1.10.2009 35 € Historischer Preis
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Guten Tag, gerne hätte ich gewußt wie die Rechtlage bezüglich Renovierung bei Auszug nach 4 1/2 Jahren geregelt ist. Wir haben mit unseren Mietern einen Formularmietvertrag vereinbart, der folgenden Passus enthält: 4. a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich fachgerecht auszuführen ..... Zeitfolge Küchen, Bädern und Duschen - 3 Jahre Zeitfolge bei Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Einzel-Toiletten - 5 Jahre usw. 4. b) Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturen nach Bedarf durchzuführen, wenn die Zeitfolgen nach § 16 Ziff. 4a seit der Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind. 4. c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnugn in fachgerecht renovierten Zustand zu übergeben. § 21 Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen in sauberem Zustand zurückzugeben.
Wasserschaden Mietwohnung/Mietkürzung
vom 29.6.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nach der "Erstreinigung" (ich konnte den Schaden auf den Küchenbereich beschränken),informierte ich die Mieterin über mir (4-Parteien-Haus), dass sie kein Wasser mehr in ihrer Küche ablaufen lassen dürfte (der Wasserschaden in meiner Küche kam hauptsächlich von ihrer Spülmaschine, durch Rückfluss). ... Diese kam auch innerhalb 1 Std. und behob den Schaden (Schadensbereich bis 8 mtr. außerhalb meiner Wohnung und belegbar schon mehrere Jahre altes Fritierfett).
Wirksamkeit der "Hamburger Holzklausel"
vom 4.1.2009 30 € Historischer Preis
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Der Mieter hat auch nachweislich entstehenden Mietausfall und die zur Beweissicherung und Ermittlung des Schadens notwendigen Kosten für ein Sachverständigengutachten zu ersetzen. ... 5. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen. … § 27 Beendigung des Mietverhältnisses 1. ... Der Mieter ist verpflichtet, die festgestellten Mängel und Schäden, für die er gemäß Mietvertrag haftet, auf seine Kosten unverzüglich und handwerksgerecht beheben zu lassen. ----- Zustand der Wohnung bei Einzug - Beim Einzug waren alle Wände weiß gestrichen. - Da kurz nach Einzug an allen Türen und Türrahmen die vorhandene Farbe abblätterte, hat der Vermieter alle Türen und Türrahmen von seinem Handwerker abschleifen und weiß lackieren lassen.
Vermieter verweigert Schimmelbeseitigung
vom 10.5.2011 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
hallo, bitte helfen sie uns. wir sind am 1. januar 2011 in dieses haus zur miete eingezogen. bereits nach einer woche haben wir den ersten schimmel entdeckt, ca. 30 cm auf 30 cm groß im bad. das haus war komplett geweißt und alles schien in ordnung zu sein. wir teiltem den vermieter bei einem gespräch dies mit. bis zum heutigen tag erörterten wir den schimmelbefall häufig und baten auf beseitigung. am 9. märz war fast in allen räumen schimmel, ziemlich viel sogar. die ganze untere wand entlang. der vermieter kam sofort und bestätigte die kenntnis des schimmels schriftlich. seit dem 9. märz bis zum 3. mai 2011 versetzte uns der vermieter 3 x und kam nicht um den schimmel zu beseitigen obwohl wir 2 kleine kinder haben und ich an krebs erkrankt bin. stattdessen, hat er während dieser zeit , einen pferdestall, eine longe für das pferd, sanierungsarbeiten in seiner scheune für das zukünftige ferienhaus und einen garten für das ferienhaus angelegt. wir sprechen bzgl. schimmelbefalls hier von einem zeitraum von 4 monaten im bad und 8 wochen für den rest des hauses. das ist nicht akzeptabel. das ist demütigend und nötigend. wie kann man sich nur so rücksichtslos und verantwortungslos verhalten und sich jeder pflicht entziehen. ich schrieb einen brief in dem ich darauf hinwies, das ich bis dato keine mietkürzung vorgenommen habe. die vermieter kündigten an zum anwalt zu gehen. gesagt getan. am nächsten tag wurde ich von den vermietern ausgelacht und während diese telefonierten wurde ich verächtlich betituliert. ich war total fertig. ich habe meine vorhänge genommen und darauf geschrieben: stellt euch vor es schimmelt und keiner macht was . auf den anderen vorhang habe ich darauf geschrieben: bei uns ist der schimmel nicht nur auf der koppel. die vermieter haben sich sofort eine richterliche anordnung geholt und wollen mich verklagen weil ich angeblich bezwecken wollte den vermietern zu schaden und diese zu verunglimpfen. nachweislich steht keine lüge auf meinen vorhängen. es schimmelt. der vermieter hat sich schriftlich dazu bekannt . 3 seiner vereinbarten termine nicht eingehalten. stattdessen andere dinge aufwändig erledigt. auch nachweislich. wir waren unglaublich geduldig. soetwas geht dochnicht. meine frage: darf ein vermieter mich einer schimmelgefahr aussetzen über einen derartig langen zeitraum und nicht tätig werden obwohl er es wußte.und nach mehrmaliger aufforderung diesen zu entfernen, dies nicht zu tun. ich habe doch das recht auf meinungsäußerung. darf ichnicht sagen dass es bei uns schimmelt und das der vermieter bis dato nichts gemacht hat. immerhin kann ich nachweisen dass er es wußte und nichts gemacht hat. morgen muss ich zur anhörung. ichhabe angst. fühle mich betrogen und gedemütigt. was soll ich tun ? desweiteren hat der vermieter mein geheimnis in der nachbarschaft erzählt. er erzählt das ich einen gehirntumor/krebs hätte. außerdem gibt es keinen zaun auf unserem grundstück und eine holzhütte nutzen wir zur lagerung unserer sachen und gelben säcke. jetzt verlangt er schadensersatz weil unser müll in seiner scheune plötzlcih wäre. er behauptet wir würden unseren müll dort lagern. wir nutzen nur unsere holzhütte. er hat tag und nacht zugang zu unserem grundstück. sozusagen könnte er viele dinge in unserer hütte welche zum mietvertrag gehört deponieren. er will sich rächen und behauptet über seinen anwalt unglaubliches. wir kommen ursprünglcih aus hessen und sind vor kurzem nach ostfriesland "ausgewandert" wegen meiner krankheit. wir hatten bei 2 anwälten angefragt, aber wenn sie hören dass unsere vermieter die xxx sind/malermeister und eine firma haben, weigern diese sich den fall anzunehmen. es lässt vermuten, dass man hier in ostfriesland probleme mit einheimischen bekommt wenn man nicht ostfriese ist. tratsch ist hier das halbe leben und niemand wird gegen eine Firma angehen. wir haben uns wirklich ausnutzen lassen, weil wir nicht wußten wie wir damit umgehen sollen. wir haben ernsthafte probleme. ich kämpfe um mein leben während ich am essenstisch mit meinen kindern und meinem mann den schimmel anschaue und über schlimmeres möchte ichnicht nachdenken. das kleine kinderzimmer meines sohnes kann er nicht nutzen wegen dem befall. der schimmel ist direkt an der toilette am toilettenpapierhalter. das ist wirklich schädlich. das ist doch grob fahrlässig. wie soll ich denn bei der anhörung bzgl. meiner bemalten und beschriebenen vorhänge argumentieren. zum 30. juli 2011 hatte ich bereits im märz fristgerecht gekündigt. ich kann dochnicht zusehen wie dieser vermieter dieses schimmelhaus an andere leute weitervermietet ohn mich zu äußern. warum wird der vermieter geschützt ? wenn der zukünftigte mieter über den schimmelpilz erfährt durch eine besichtigung kann dieser sich entscheiden. wenn auf meinen vorhängen steht dass es hier schimmelt, dann darf ich das, weil es wahr ist. am selben tag als meine vorhänge im fenster hangen kam ein schreiben vom vermieter, dass er sanierungen vornehmen will. dies behauptete er aber bereits 3 x zuvor und tat dies nicht. ich kann ihn nicht für ernst nehmen. bis heute ist der schimmel in unserer wohnung. draussen hat er das blumenbeet aufgerissen und die schimmelwand außen gestrichen. ich weiß nicht was ich davon halten soll. ichmöchte auch noch erwähnen, dass es eine liste mit 11 mängel an diesem haus gibt. das haus ist total befallen und vernächlässigt. meiner meinung nach keine unerhebliche schäden-mängel, diese hat er bis heute auch nicht behoben. bitte helfen sie mir mfg. m. fecher
Vermieterin wegen Beleidigung anzeigen
vom 9.8.2007 20 € Historischer Preis
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Sie hatte uns vorab erzählt, dass Sie auf den Gutachter warte, weil die Wohnung durch den Vormieter Feuer gefangen hatte, Sie diese schäden komplett renoviert und nun sei irgendwie noch irgendwas in gerichtlicher Klärung. ... Denn bis dahin wird sicherlich ein Gutachter auftauchen und die laufende Sache (Rechtstreit wg.Kostenübernahme der Feuerschäden)zu Ende bringen. ... Dann, meinte Sie die ganze Sache sei ihr zu anstrengend, ihr käme es so vor, wie wenn wir zulange rumgemärt hätten.
Müssen wir den Anstrich aller Türen übernehmen?
vom 11.2.2008 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Diese Schönheitsreparaturen sind sach- und fachgerecht auszuführen. § 19 Beendigung der Mietzeit 1. ... Kosten des Voranschlages 1.3 für sonstige (Neben)räumen (abgekürzt; solche Räume sind nicht vorhanden) Eine Kostenbeteiligung nach Maßgabe der angegebenen Quoten kann der Mieter dadurch abwenden, dass er die Schönheitsreparaturen, zu deren Vornahme er nach dem Mietvertrag (§9 Ziff. 2) verpflichtet war, bei Beendigung des Mietverhältnisses sach- und fachgerecht ausführt. Ist bei Beendigung des Mietverhältnisses der Fristenplan zur Vornahme der Schönheitsreparaturen (§9 Ziff. 2) für einzelene Räume abgelaufen und kommt der Mieter seiner Verpflichtung aus §9 Ziff 2. des Mietvertrages nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, die Renovierungsarbeiten selbst in Auftrag zu geben und die hierfür erforderlichen Kosten, den Mietausfall und alle sonstigen durch den Verzug des Mieters entstandenen Schäden vom Mieter ersetzt zu verlangen. 2. § 545 BGB, wonach das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert gilt, sofern der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt, ohne dass der Vermieter dieser Weiternutzung ausdrücklich widerspricht, findet keine Anwendung. --------------- (Zitat Ende) Bei Einzug vor 28 Monaten haben wir die Wohnung, d.h. sämtliche Räume gestrichen (weiß), da das unbedingt nötig war und vom Vormieter nicht geleistet wurde, Fenster grundgereinigt und kleinere Reparaturen im Bad vorgenommen.
Kündigungsfrist und "Renovierung"
vom 16.7.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Mietvertrag (kein Vordruckformular sondern frei erstellt) steht: "§14 (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder Auszug verpflichtet sich der Mieter, die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand, mängelfrei und vollständig renoviert zurückzugeben, d.h. die Schlußrenovierung muß sach- und fachgerecht ausgeführt sein. ... Die aus dem Besichtigungsprotokoll ersichtlichen Mängel sind vom Mieter innerhalb der sich aus dem Protokoll ergebenden FReist zu seinen Lasten sach- und fachgerecht zu beseitigen. Unterbleibt eine persönliche Übergabe, so läßt der Vermieter die Schäden durch Zeugen feststellen und dann auf Kosten des Mieters beseitigen. § 15 Zu Schönheitsreparaturen gehören: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, Reinigen von Parkett und Teppichböden, Streichen der Heizkörper einschließlich der Rohre sowie der Türen und Fenster (soweit sie lackiert sind)" Dazu sei angemerkt, dass wir die Wohnung in einem schlechten Zustand übernommen haben, eine zweite Begehung durch den Vermieter (Hausverwaltung; der Eigentümer ist wohnhaft in München) wurde uns trotz zweimaliger Aufforderung verweigert.