Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ist eine so lange Fristerstreckung bei nicht brauchbarem 2. Rettungsweg für den 1. Rettungsweg überhaupt zulässig? Die Löcher hätte ein Maurer innerhalb ein paar Tagen verschliessen können, das Gleiche gilt für die nicht korrekt schliessende Rauchschutztür, den fehlenden Fluchtwegeplan -- und selbst die Brandschutztür zu ersetzen, braucht nicht Monate Zeit!
Setzen Sie schriftlich mit Einschreiben eine Frist zur Beseitigung. Im Falle der Nichteinhaltung können Sie die Miete mindern, das ist ja lebensgefährlich!!!
Ggf. kommt sogar ein Umzug ins Hotel in Betracht, wenn Lebensgefahr besteht.
2. Macht sich die Hausverwaltung nicht strafbar, wenn sie nicht sofort trotz Fristerstreckung bei diesem vital notwendigen Rettungsweg zuwartet und die Tür nicht sofort ersetzen lässt, da ja Gefahr im Verzuge ist (siehe WEG)?
Im Falle, dass etwas passiert haftet die Hausverwaltung (die Eigentümer) voll, da sie von dem Mangel wussten. Das nützt Ihnen aber jetzt nichts. Melden Sie das immer wieder gebetsmühlenartig der Aufsichtsbehörde und den Eigentümern mit Fristsetzung schriftlich. Schalten Sie die Polizei ein, so können Sie Druck auf die Vermieter/Eigentümer ausüben. Es kann sein, dass die Hausverwaltung hier nicht im Auftrag handelt, ggf. die Eigentümer nicht alles wissen und daher unbedingt schriftlich zu informieren sind.
3.Kann eine solche Strafanzeige wegen Verschleppung des Brandschutzes beim Regierungspräsidium plaziert werden, oder ist eine andere Stelle sinnvoll - bzw. ist eine Anzeige überhaupt sinnvoll?
Eine Anzeige bringt wie gesagt Fahrt in die Sache. Ich würde die Polizei dazuholen.
4. Wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht, da ja das Baurechtsamt ausgesprochen lange Fristen auch für Kleinigkeiten setzt.
Das bringt und er Regel nicht viel, da diese nicht zur Handlung wirklich motiviert (meine Erfahrung). daher würde ich hiervon (erstmal) Abstand nehmen.
5. Eine umfassende Information aller Eigentümer erfolgte zuletzt anlässlich einer ausserordentlichen ETV am 4.1.2019. Muss eine Hausverwaltung die Eigentümer nicht zeitnah über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden halten und z.B. genaue Daten der Fristerstreckungen allen Eigentümern mitteilen?
Nicht unbedingt.
Aber schließen Sie sich am besten mit allen Mietern soweit es geht zusammen, je mehr desto besser - und wie gesagt, holen Sie die Eigentümer mit ins Boot.
Wenn nichts geht, schalten Sie die Presse ein!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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