Musizieren in Wohnung (Miete oder Eigentum)
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Guten Tag, ich habe folgende Frage zur Musikausübung in der Wohnung: Ist dieser Passus in einer Hausordnung oder Gemeinschaftsordnung wirksam: „Zur Vermeidung von Ruhestörungen: Bei der Benutzung von Musikinstrumenten und von Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten ist stets Zimmerlautstärke einzuhalten. Zwischen 22.00 und 7.00 Uhr darf die Nachtruhe nicht gestört werden.“ Da kaum ein Musikinstrument bei Zimmerlautstärke gespielt werden kann (d.h. man hört es praktisch bei allen Instrumenten in den Nachbarwohnungen) würde die Befolgung dieser Bestimmung praktisch zu einem Verbot von Musikausübung führen. Ist das rechtens?