Kündigungsfrist Mietverhältnis
vom 29.4.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Seit dem 01.03.2017 wohne ich bereits in meiner aktuellen Wohnung zur Miete. Am 01.03.2022 habe ich eine Kündigung wegen Eigenbedarf mit einer Frist von 3Monaten erhalten. Ist diese Kündigung formell wirksam oder hat sich zu diesem Zeitpunkt die Kündigungsfrist auf Grund der Wohndauer von 5Jahren bereits auf 6Monate verlängert?