befristeter Kündigungsausschluss, mit welcher Frist zum Ende kündigen?
vom 27.2.2013
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Verein beabsichtigt ein Haus zur Eigennutzung zu kaufen, in dem ein Mieter wohnt, der einen unbefristeten Mietvertrag mit befristetem Kündigungsausschluss zwischen dem 1.8.2008 (Mietbeginn) und dem 1.8.2013 hat. ... Kündigungsfristen siehe unter 2. c) [...] 2. Kündigungsfristen zu 1.a) Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 3 Monate, für den Vermieter 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Mietobjektes weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Mietobjektes 5 Jahre vergangen sind, 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Mietobjektes 8 Jahre vergangen sind, jeweils zum Ende eines Kalendermonats.