Kurzfristige Kündigung akzeptiert - dann Miete einbehalten
vom 29.9.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich habe unsere WG als Hauptmieter gekündigt, wobei die gesetztliche Kündigungsfrist unterschritten wurde (Anfang Februar zum 01.04.). Der Vermieter hat diese Kündigung akzeptiert und schriftlich (per eMail) bestätigt.