Abzug von Kautionserstattung als "Reinheitseinbehalt" möglich?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Nach Kündigung des Mietvertags und Auszug aus der Wohnung hat mir der Vermieter als "Reinheitseinbehalt" 200.- Euro von der Rückerstattung der Kaution abgezogen. ... Mietvertrag war Endrenovierung der Wohnung Pflicht, der Vermieter wollte aber nach meinem Auszug vor weiterer Vermietung die Wohnung selbst renovieren - die Wohnung war bei der Abnahme durch den Vermieter "besenrein" - die Teppichböden gesaugt, der Balkon und Keller gekehrt - Bad und Küchenwaschbecken waren bei der Abnahme durch den Vermieter nicht geputzt, aber auch nicht im "ekelerregenden Zustand", ich habe dazu auch Fotos - ich habe Bad und Küchenwaschbecken nach der Abnahme umgehend geputzt, allerdings ohne weitere Abnahme durch den Vermieter Meine Frage: ist es rechtens, daß mir der Vermieter diesen "Reinheitseinbehalt" in dieser Höhe abzieht?