Muss die Wohnung bei Auszug renoviert werden oder muss ich mich an den Kosten beteiligen?
vom 9.5.2008
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meine Wohnung, in der ich seit 08.03.2001 zur Miete wohne, zum 31.07.2008 fristgerecht gekündigt. Folgende Fragen ergeben sich zum Mietvertrag (die relevanten Auszüge aus dem Mietvertrag stehen nach den Fragen): - Muss die Wohnung bei Auszug renoviert werden oder muss ich mich an den Kosten beteiligen (Insbesondere im Hinblick auf die ausdrückliche Vereinbarung in §23, Absatz 2., 4. und 5.)? ... Bei Auszug hat der Mieter die Wohnung vollständig zu renovieren bzw. sich an den Kosten (s. §18) zu beteiligen.