Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, Sie müssen den Zugang der Handwerker für die notwendigen Bauarbeiten gewähren, auch wenn die Arbeiten sich über mehrere Tage hinziehen. Zudem sollten Sie bei den Arbeiten auch anwesend sein.
Im Gegenzug können Sie den Termin für die Ausführung der Arbeiten bestimmen (Ausnahme: Notfallmaßnahmen), um zB Urlaubstage nutzen zu können. Einen Ausgleich können Sie bei überschaubarer Dauer der Arbeiten nicht beanspruchen. Der Handwerker muss pünktlich sein. Sie sind nicht verpflichtet, länger als (ca.) 30 Minuten auf ihn zu warten.
Der Handwerker muss nicht putzen, aber den groben Abfall beseitigen. Die Reinigung nach Abschluss der Arbeiten ist Sache des Vermieters. Gegebenenfalls kommen auch Zwischenreinigungen (zB zum Wochenende) in Betracht, wenn sich die Arbeiten länger hinziehen.
Eine Minderung kommt nur in Betracht, wenn durch die Arbeiten die Nutzung der Wohnung ganz oder teilweise eingeschränkt wird, dann in der Höhe der Nutzungsbeeinträchtigung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen