Im Februar sollte die Untermieterin Besichtigungen durch nachmieter ( beauftragt von der Hauptmieterin, da diese nicht wieder in die Wohnung zurückkehrt) durchführen, weigerte sich allerdings zu dem einen vorgeschlagenen Termin. ( Begründung Corona und die Annahme, dass mit wegfallen des Befristungsgrundes der Hauptmieterin der Untermietvertrag unbefristet sei. Am 01.03 erhielt die Untermieterin vom Eigentümer einen Brief, der darauf aufmerksam machte, dass die Besichtigungen durchzuführen sind, da die Hauptmieterin so aus dem Vertrag käme- auch wurde die Untermieterin gebeten sich zu melden, um einen eventuellen Mietvertrag zwischen ihr und Eigentümer zu schließen. ... Die Untermieterin weigert sich- beruft sich darauf, dass ihr mitgeteilt wurde, dass der Befristungsgrund wegfällt und sie damit einen unbefristeten Mietvertrag mit der hauptmieterin hätte - und innerhalb von 2 Wochen in einer Großstadt Ersatz zu finden, sowie einen Umzug zu organisieren nicht möglich sei.