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4.329 Ergebnisse für kündigung jahr

Kündigung der Wohnung wegen evtl. Verkauf
vom 9.9.2007 50 € Historischer Preis
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Unser Vater ist Ende Mai 2007 gestorben (Mutter ist schon vor 5 Jahren verstorben). ... In diesem Zweifamilienhaus wohnt unten meine Schwester(schon seit 22 Jahren) und ich wohne im 1. ... Meine Schwester ist seit 2 Jahren Witwe.
Kündigungsfrist 3 Monate?
vom 17.8.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe im Jahre 2001 einen „Mietvertrag für Wohnräume" abgeschlossen, Beginn des Mietverhältnisses 01.09.2001; der Mietvertrag ist datiert auf den 12.07.2001. Zu den Kündigungsfristen heißt es im Mietvertrag: Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind. 6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 5 Jahre vergangen sind. 9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 8 Jahre vergangen sind. 12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 10 Jahre vergangen sind. Nun sind seit Mietbeginn mehr als 8 Jahre vergangen.
unbefristeter, einseitiger Kündigungsverzicht von Seiten Vermieter
vom 30.5.2018 72 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nach nun knapp3 Jahren hat sich leider herausgestellt, dass ich mit dem Mieter persönlich nicht auskomme und ich ihm gerne kündigen würde. ... Nun zu meiner Frage: Ich weiss, dass bei einem unbefristeten, beidseitigem Kündigungsverzicht laut aktueller Rechtsprechung eine maximale Bindung von 4 Jahren gilt. ... Gibt es andere Möglichkeiten einer ordentlichen Kündigung oder bleibt als letzter Ausweg eine fristlose Kündigung?
Rechtswidrige Kündigung von Gewerberäumen?
vom 1.1.2014 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin der Auffassung, dass ein rechtsgültiger Mietvertrag vorliegt, der weiterhin besteht, da entweder keine wirksame Kündigung vorliegt oder die Kündigungsfrist vom Vermieter nicht eingehalten wurde. ... Ist es richtig, dass die Kündigungsfrist durch § 580a Abs. 2 BGB bestimmt wird, also zum 31.03.2014 wirksam wäre, wenn der Mietvertrag bis zum 03.10.2013 gekündigt worden wäre und liegt eine wirksame Kündigung vor?
Kurzmietzeiten und frühe Kündigung
vom 7.6.2007 20 € Historischer Preis
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Gründen innerhalb des ersten Jahres wieder kündigen, so ist er mit einer Abstandszahlung in Höhe von 2 Monatsmieten mit Nebenkosten einverstanden." ... Die Kündigung würde erfolgen, weil der Mieter seinen Beruf in der neuen Stadt bereits wieder aufgibt.
fristlose Kündigung und Schadensersatz
vom 7.5.2007 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe seit einem Jahr Gewerberäume an eine Fa. vermietet. ... Frage: wenn die Fa. der fristlosen Kündigung nicht widerspricht und kurzfristig räumt, kann ich außer der ausstehenden Miete auch Schadenersatz für den gesamten Zeitraum der regulären Kündigungsfrist also Miete für weitere 6 Monate einfordern ?
Nun hat mir mein Vermieter ein Brief geschrieben, wo er schreibt das eine fristgemäße Kündigung der
vom 10.12.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da es im Vertrag folgendes steht: ordentliche Kündigung Die (mögliche) kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monat zulässig. nach fünf, acht und ehn jahren seit der Überlassung des Wohnraumes verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei monate." Zitat ende nun hat mir mein Vermieter ein Brief geschrieben wo er schreibt das eine fristgemäße kündigung der 28.2.2008 wäre. ... oder ist meine Kündigung richtig?
Räumungsklage und fristlose Kündigung
vom 7.3.2008 30 € Historischer Preis
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Lärmbelästigung durch den Vermieter gerichtlich Räumungsklage angedroht mit einer laut Anwalt unzulässigen fristlosen Kündigung. ... Nun zu meiner Frage: 1.Wenn ich mich gegen die Kündigung bzw. ... Jahren). 2.
Reguläre Kündigung unbegrenzter Mietvertrag bei Leerstand/Ferienwohnungen
vom 28.11.2010 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, in meinem dreigeschossigem Haus, welches ich voriges Jahr erworben habe, und wo ich das ausgebaute Dachgeschoß bewohne, habe ich einen langjährigen Mieter, der H4 bezieht. ... Deshalb bin ich mittlerweile und leider an einer baldigen Kündigung des Mietverhältnisses interessiert, (eine Wohnungsverwaltung ist bzw. wäre hier auch nicht gerade wirtschaftlich.) ... In den nächsten drei Jahren passiert hier garantiert nichts.
Kündigung wegen Untervermietung
vom 21.8.2013 25 € Historischer Preis
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Vor 4 Jahren gab es seitens eines Nachbarn eine Beschwerde wegen nächtlicher Ruhestörung (laute Holzrollläden häufiger später als 22 Uhr herunter gelassen). ... Nun gab es erneut eine zweite Beschwerde wegen derselben Sache vom selben Nachbarn (ich hatte nach 4 Jahren vergessen, dass das überhaupt ein Problem darstellt und den neuen Untermieter nicht extra darauf hingewiesen). Jetzt kam ein Brief vom Vermieter, dass ich 1. keine schriftliche Genehmigung für Untermietung habe (ist auch nicht der Fall) 2. 2009 von mir keine schriftliche Stellungnahme eingegangen ist (stimmt auch) 3. ich die Mietverträge mit meinen derzeitigen Untermietern innerhalb einer Woche vorzulegen habe 4. sich der Vermieter eine Kündigung der Wohnung im Falle eines Vertragsverstoßes vorbehält (der wohl gegeben ist, da nicht schriftlich vorhanden?)
Ausserordentliche Kündigung - Wohnung Beendigung Ihres Mietverhältnisses
vom 8.8.2007 50 € Historischer Preis
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im märz diesen jahres habe ich eine ( noch bewohnte und komplett eingerichtete)wohnung besichtigt,anfang mai den mietvertrag unterschrieben.die dame sagte mir, die wohnung werde im renovierten zustand zum 01.08.2007 bezugsfertig sein.bis zum 31.07.erhielt ich weder ein schreiben noch einen anruf der hausverwaltung zwecks übergabe der wohnung oder etwaige verzögerung der anmietung ( ein zusatz im mietvertrag,dass bis 2 monate dies möglich sei und recht des vermieters).ich erreichte die hausverwaltung dann am 31.07. und eine dame verabredete für den nächsten tag ( 1.08.)einen termin zur besichtigung/übergabe. ich habe die wohnung mit einem freund besichtigt und war fassungslos:die wohnung befand sich in einem baufälligen,verwahrlosten zustand.die hausverwalterin empfand dies offensichtlich auch und eine weitere dame der hausverwaltung ( die kamen auch zu zweit) sagte lapidar "na da müssen sie ja erstmal ein paar tausend euro investieren.... die andere dame sagte mir dann sofort zweimal! ... woraufhin ich sagte, das tue ich.sie uns in ihrem auto mit zur verwaltung nahmen, mir einen text diktierte ( wie es ordnungsgemäss zu heissen hat/lauten muss),den ich unterschrieb, den sie mit einem eingangsstempel versah und mir das schreiben in kopie übergab.dann mir den schlüssel für eine andere freie komplett renovierte wohnung gab ("vielleicht gefällt ihnen ja diese...").ich sah mir die wohnung an, nein, die gefiel mir nicht. am nächsten tag rief mich die dame an, sie bot mir an die ursprüngliche wohnung, innerhalb von 22 tagen bezugsfertig zu machen. ich sagte ihr, ich habe kein interesse mehr, ausserdem bin ich ja ihrem angebot der ausserordentlichen kündigung nachgekommen und für mich ist die sache erledigt. heute rief mich die dame erneut an, sie wolle sich mit mir treffen, zur besichtigung zweier komplett sanierter wohnungen. ich sagte ihr, ich möchte nicht in diesen bezirk der stadt ziehen. nebenbei erwähnte sie, meine kündigung würde von ihrem vorgesetzen nicht akzeptiert werden und das wäre noch schwebend. aber wenn ich einen anderen mietvetrag abschliessen würde, könnte man sich ja da einigen.... wie ist die rechtslage?
Mietvertrag über 3 Jahre - Sonderkündigungsrecht oder Mietvertrag an sich ungültig ?
vom 28.6.2010 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren ich habe einen Mietvertrag unterschrieben in dem auf das Recht zur ordentlichen Kündigung wechselseitig für 3 Jahre (bis zum 28.02.2012) verzichtet wird. Gleichzeitig wurde in dem Vertrag folgendes angekreuzt: ""Der Vermieter ist berechtigt , die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften der <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/557.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 557 BGB: Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz">§§ 557</a> bis <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 560 BGB: Veränderungen von Betriebskosten">560 BGB</a> zu erhöhen.Dies gilt auch für Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit und bei Verträgen mit Ausschluss des Rechts zur Ordentlichen Kündigung auf bestimmte Zeit.