Ist die Klausel zur Kautionsrückzahlung wirksam?
vom 12.12.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Am Tage des Einzuges (01.09)mussten wir jedoch feststellen das zusätzlich zu den mehrfachen maximal 2*1m grossen Flecken auf dem Teppichboden, welche am Tage der Besichtigung günstig durch aufgelegte Läufer kaschiert waren, noch eine ausgedehnter Schimmelbefall an der Schrankwand im Schlafzimmer sowie gering ausgeprägter im Bad und im Kinderzimmer kam. ... Wir sind nun im September diesen Jahres dort ausgezogen mit ordnungsgemäßer Kündigung, bei der Wohnungsübergabe gab es nur 2 fehlende Steckdosenleisten sowie eine zerbrochene Antennenanschlussabdeckung zu bemängeln.